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Studie zur Windenergienutzung in Berlin vorgestellt

Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe stellt Studie „Windenergienutzung in Berlin - Prüfkulisse für den Flächenbeitragswert“ im Berliner Senat vor

Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben müssen bis 2032 knapp 446 ha der Landesfläche für die Windenergienutzung ausgewiesen werden

Mit dem im vergangenen Jahr auf Bundesebene geschaffenen Windenergieflächenbedarfsgesetzt sind die Bundesländer zur Ausweisung von Flächen zur Windenergienutzung verpflichtet worden. Bis zum Jahr 2027 müssen die Stadtstaaten zunächst 0,25 Prozent der Landesfläche und bis zum Jahr 2032 insgesamt mindestens 0,5 Prozent der Landesfläche für die Nutzung von Windenergieanlagen ausweisen.
Die nun vorgestellte Studie bewertet im ersten Schritt die Nutzungspotenziale von insgesamt 53 theoretischen Potenzialflächen im Land Berlin. In einer darauf aufbauenden Analyse wurde festgestellt, dass unter Berücksichtigung von Mindestgrößen, Abständen und rechtlichen Ausschlusskriterien nur noch 31 Potenzialflächen mir einer Größe von insgesamt 4.300 ha übrigbleiben.

Die verbleibenden 31 Potenzialflächen sind in einem zweiten Prüfschritt einer Konfliktrisikobewertung unterzogen worden, die zeigt, dass keine Potenzialflächen keinen bzw. einen geringen Konfliktrisikowert aufweisen. Einen mittleren Konfliktwert weisen lediglich 330 ha der vorhandenen Potenzialflächen aus. Mit einem hohen Konfliktwert werden ein Großteil der zur Verfügung stehenden Flächen, fast 4000 ha, bewertet.

In einem weiteren Schritt sollen die Studienergebnisse nun mit den Bezirken evaluiert werden und anschließend die Ausweisung der Windenergievorrangsflächen erfolgen.

Die vollständige Potenzialflächenanalyse "Windenergienutzung in Berlin - Prüfkulisse für den Flächenbeitragswert" finden Sie nachstehend als PDF-Dokument zum Download.

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