Die BDEW-Landesgruppe Berlin/Brandenburg hat heute eine Stellungnahme an die Vorsitzenden sowie die fachpolitischen Sprecherinnen und Sprecher (Bauen, Energie, Wirtschaft) der Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus gesendet.
Die in der Plenarsitzung des Berliner Abgeordnetenhauses am 30.04.2020 unter TOP 7 geplante Änderung der Bauordnung für Berlin sieht weitreichende Möglichkeiten zur Verlängerung behördlicher Prüffristen vor. Die Notwendigkeit hierzu in der gegenwärtigen Pandemie-Situation erkennen wir an, jedoch sollten sich die Regelungen nur auf das aktuelle Geschehen beschränken, zeitliche Obergrenzen vorsehen und Bauvorhaben der Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserversorgung sowie der Abwasserbehandlung nicht verzögern.
Die Stellungnahme im vollständigen Wortlaut ist über den nachstehenden Link abrufbar (siehe unten).
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Aufgrund der Corona-Pandemie hat das Berliner Abgeordnetenhaus nun am 14. Mai 2020 einen Beschluss zur Änderung der Bauordnung von Berlin gefasst. In dessen Folge wurde am 20. Mai 2020 die „Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Bauvorlagen und das Verfahren im Einzelnen (Bauverfahrensverordnung)“ verabschiedet und am 28. Mai 2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin verkündet. Somit wurde mit der Einfügung des § 18a eine erstmalige Fristverlängerung, für Baugenehmigungen und bauordnungsrechtliche Zustände, in die Bauverfahrensordnung aufgrund der SARS-CoV-2 Pandemie aufgenommen. Die Änderung trat am 21. Mai 2020 in Kraft und gilt bis 30. September 2020.
Link zum vollständigen Text der Verordnung: Bauverfahrensverordnung-BauVerfV