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BDEW positioniert sich zur geplanten Änderung des Brandenburger Windenergieanlagenabgabengesetzes

Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburger Windenergieanlagenabgabengesetzes (BbgWindAbgG) liegt mit Drucksache 7/9340 vom 05.03.2024 vor

Bereits mit dem Bericht des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Evaluierung zum Brandenburger Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG) hat sich eine Gesetzesanpassung abgezeichnet. Der Bericht empfiehlt u. a. die Anpassung von der pauschalen hin zu einer leitungsorientierten Abgabenerhebung sowie Berichtspflichten für die vereinnahmenden Gemeinden über die Mittelverwendung. Im März hat die Landesregierung dem Landtag einen entsprechenden Gesetzesänderungsentwurf zugeleitet, wonach für Windenergieanlagen, die nach dem 31.12.2025 in Betrieb genommen werden, eine Abgabe in Höhe von 5.000 Euro je MW installierter Leistung pro Jahr an die Standortgemeinde abzuführen ist. Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine anteilige Abgabenerhebung für die Jahre der In- und Außerbetriebnahme vor - analog zum PV-Freiflächenanlagenabgabengesetz.

In ihrem Positionspapier macht die BDEW-Landesgruppe nochmals auf die Bedeutung eines level-playing-fields für erneuerbare Erzeugungsanlagen in allen 16 Bundesländern aufmerksam und kritisiert die geplante Abgabenanpassung, die nach aktuellem Stand der Technik zu einer Verdreifachung der Abgabenlast führen würde. Bei der künftigen Abgabenbemessung sollte, auf die in den letzten Jahren veränderten Rahmenbedingungen Rücksicht genommen werden. Ebenso gilt es zu hinterfragen, ob die gewählten Zyklen zur Gesetzesevaluation zielführend sind.

Das vollständige Positionspapier finden Sie nachstehend als PDF-Dokument zum Download.

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