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Berliner Senat beschließt Sondervermögen „Klimaschutz, Resilienz und Transformation“

Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern soll beschleunigt werden

Bereits mit dem Koalitionsvertrag hat die schwarz-rote Landesregierung die Einrichtung eines Sondervermögens zur Bewältigung drängender energie- und klimapolitischer Herausforderungen vereinbart. Nun hat der Senat in seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf zur Einrichtung des Sondervermögens vereinbart. Das Sondervermögen „Klimaschutz, Resilienz und Transformation“ soll zunächst mit fünf Milliarden Euro ausgestattet werden. Nach einer Evaluation der geplanten Maßnahmen, bis spätestens Ende 2026, kann das Sondervermögen um weitere 5 Milliarden Euro erweitert werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Mittel in den folgenden vier Maßnahmenfelder eingesetzt werden.

  1. Gebäudesektor (u. a. energetische Sanierung und Ertüchtigung, Förderung CO2-reduzierter Bauweisen)
  2. Energieerzeugung bzw. -versorgung (u. a. Förderung klimaneutraler Energieerzeugung, Steigerung der Energieeffizienz und beschleunigter Infrastrukturausbau für Energie- und Wärmewende)
  3. Mobilität (u. a. beschleunigter Ausbau einer CO2-armen Fahrzeugflotte für den öffentlichen Dienst)
  4. Transformation der Wirtschaft (u. a. Steigerung von Einsatz erneuerbarer Energien und Energieeffizienz, Förderung strategischer Transformationstechnologien)


Die Mittelzuweisung des Sonderversmögens soll durch eine dichte parlamentarische Kontrolle erfolgen.

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