Am 24. September 2025 haben die SPD- und BSW-Fraktionen den Entwurf für ein Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Gemeinden im Land Brandenburg (Erneuerbare-Energie-Sonderabgabegesetz - BbgEESG) in den Brandenburger Landtag eingebracht. Mit dem Gesetzentwurf sollen mehrere Ziele erreicht werden:
- das bisherige Windenergieanalageabgabegesetz und das Photovoltaik-Freiflächenanalagen-Abgabegesetz sollen zusammengeführt werden und
- die Abgabe für Windenergieanlagen strukturell angepasst werden.
Statt der bisher pauschal erhobenen Abgabenhöhe für Windenergieanlagen, soll sich die Abgabenhöhe künftig an der installierten Leistung der Anlage orientieren.
Für das Gelingen der Energiewende ist die Motivation und die Akzeptanz der Gemeinden und der Bevölkerung für Energiewendeprojekte von zentraler Bedeutung. Nur eine Energiewende, die von der Breite der Gesellschaft getragen und gefördert wird, kann nachhaltig erfolgreich sein. Der BDEW teilt die Auffassung der Bundesländer, dass es sowohl möglich als auch notwendig ist, das überragende öffentliche Interesse am Ausbau der Windenergie mit den Bedarfen und Interessen der lokalen Gemeinschaften noch stärker in Einklang zu bringen und gemeinsam zu fördern. Es ist richtig und wichtig, dass auch die Menschen vor Ort spürbar vom Ausbau der Erneuerbaren Energien profitieren.
Die BDEW-Landesgruppe Berlin/Brandenburg hat das BbgEESG geprüft und in seiner Positionierung u. a. folgende Aspekte adressiert:
• Beibehaltung der Akteursvielfalt
• Klärung des Zusammenwirkens von BbgEESG und § 6 EEG
• Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Brandenburger Standorte für die Windenergie
• Vermeidung bürokratischer Hürden
Eine Anhörung im zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz ist am 16.10.2025 geplant. Die Landesgruppe wird den Gesetzgebungsprozess weiter begleiten.