In seiner heutigen Sitzung haben die Mitglieder das Berliner Abgeordnetenhauses in erster Lesung über einen Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Ausbildungsförderungsfonds beraten. Ziel des Gesetzes ist die Schaffung 2.000 neuer betrieblicher Ausbildungsplätze bis zum Jahr 2025. Im Falle einer Zielverfehlung soll eine Berufsausbildungssicherungsumlage bei allen Betrieben, ganz gleich, ob diese ausbilden oder nicht, erhoben werden. Die Umlage soll anhand der Bruttolohnsumme des jeweiligen Unternehmens erhoben werden, wobei die Höhe durch einen bei der zuständigen Senatsverwaltung eingerichteten Beirat per Rechtsverordnung festgelegt werden soll.
Die BDEW-Landesgruppe Berlin/Brandenburg unterstützt grundsätzlich das Ziel, die Berufliche Ausbildung weiter zu stärken. Der vorlegte Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Ausbildungsförderungsfonds ist jedoch der falsche Weg. Anstatt die Ausbildungsbereitschaft per Umlage zu erzwingen, sollten die Anstrengungen im Bereich der beruflichen Bildung im Regelschulbetrieb verstetigt werden.
Die Einführung bzw. Erhebung einer Ausbildungssicherungsumlage birgt das Risiko weiterer bürokratischer Restriktionen für die Berliner Unternehmen und beeinträchtigt überdies deren Wettbewerbsfähigkeit.