Die in der BDEW-Landesgruppe Berlin/Brandenburg zusammengeschlossenen Unternehmen unterstützen die Absicht der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, das „Gesetz über die Gefahrenabwehr bei Katastrophen (Katastrophenschutzgesetz - KatSG)“ vom 11. Februar 1999 zu novellieren und an konkrete Schadenslagen anzupassen, wobei auf Bundesebene bereits die Vorgaben und Anforderungen an Kritische Infrastruktur (Kritis) in der BSI-KritisV geregelt sind, so dass die landesspezifischen Vorgaben hieran angelehnt werden sollten.
Vor dem Hintergrund einer zunehmenden heterogenen Netztopologie mit dezentralen Einspei-sungen und vielfältigen Akteuren, stellt die Energie- und Wasserwirtschaft sich den regulatori-schen Anforderungen und den damit verbundenen Herausforderungen, um eine ganzjährige vollumfängliche Versorgung der Berliner Bevölkerung sicherzustellen. Damit diese Daseinsvor-sorge jederzeit in einer Krisen- oder sogar Katastrophensituation wahrgenommen werden kann, ist es eine zentrale Forderung der BDEW Landesgruppe Berlin/Brandenburg, dass Meldepflich-ten keine Einbahnstraßen sein dürfen und die Rechte und Pflichten für Betreiber kritischer Inf-rastrukturen ausgewogen umgesetzt werden.
Der vorliegende
Entwurf der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist aus unserer Sicht
auf einer umfassenden fachlichen Expertise des Landes Berlin gegründet.
Wichtig erscheint uns jedoch, dass die gesetzliche Grundlage der beiden
angrenzenden Bundesländer Berlin und Brandenburg harmonisiert wird, da
die in Berlin betroffenen Betreiber der kritischen Infrastruk-turen
länderübergreifende verzweigte Netzstrukturen zur Versorgungssicherheit
vorhalten. Durch die Zunahme von regionalen Extremwetterlagen scheint es
aus unserer Sicht zielfüh-rend, sich seitens der Senatsverwaltung dem
„Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und
Kata-strophenschutzgesetz - BbgBKG)“ stärker anzupassen, da dies
insbesondere den überregio-nalen Energieversorgern und Netzbetreibern in
den Melde-/Abstimmungs- und Informations-prozessen einen routinierteren
Umgang im Schadensfall ermöglicht. Da insbesondere der Energiesektor
eine Schlüsselrolle für das Funktionieren der übrigen KRITIS-Sektoren
hat, ist es unverzichtbar, diese Funktionalität im Kontext beider Länder
in einer gesetzlich harmoni-sierten Form abzubilden.