"Die im Referentenentwurf vorgesehenen Änderungen liegen jenseits der verfassungsrechtlichen Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer zum Klimaschutz und der kartellrechtlichen Regelungshoheit zu Zugangsfragen für lnfrastruktureinrichtungen - sogenannter marktbeherrschender Unternehmen - und führen zu einem „nationalen Flickenteppich".
Wir schlagen vor, den Entwurf zur Novellierung des Berliner Energiewendegesetzes grundlegend zu überarbeiten und stärker an den bestehenden Rahmenbedingungen und den erreichten Zielen und Wegen auszurichten, damit die Maßnahmen effektiver umgesetzt und zusätzliche Anreize zum Klimaschutz geschaffen werden können. Erhebliche Zweifel bestehen an der Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin, da bereits der Bund hiervon Gebrauch gemacht hat. Das betrifft vor allem die geplanten Regulierungsvorgaben für die Fernwärme, die darüber hinaus den Klimaschutz auch eher gefährden würden. Die §§ 22-27 (Abschnitt 7) sind deswegen zu streichen."
Die Stellungnahme im vollständigen Wortlaut ist über den nachstehenden Link abrufbar (siehe unten).