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Brandenburger Landtag beschließt Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabegesetz

Abgabe wird für nach dem 31.12.2024 in Betrieb genommene Anlage erhoben

Bereits im Herbst haben die Parlamentarier des Brandenburger Landtages über die Einführung eines Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabegesetzes für Neuanlagen beraten. Die geplante Abgabe wird auch als „Solar-Euro“ bezeichnet und soll zur Akzeptanzstärkung sowie Strukturentwicklung in den Standortkommunen beitragen. Während der 100. Sitzung des Landtages ist nun die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Energie zum Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabegesetz beschlossen worden. Kurz zusammengefasst gelten für PV-Freiflächenanlagen, die nach dem 31.12.2024 in Betrieb genommen werden, folgende Regelungen:

  • PV-Freiflächenanlagen mit einer installierten Leistung > 1 MW sind abgabepflichtig
  • die Abgabe beträgt 2.000 Euro pro Jahr und pro MW installierter Leistung
  • die Abgabe ist bis zum 30. April des Folgejahres an die Standortkommune abzuführen
  • die Abgabe ist für die Jahre der In- und Außerbetriebnahme anteilig zu entrichten.

Das Gesetz tritt am 01. Februar 2024 in Kraft.

Die vollständige Beschlussempfehlung finden Sie nachstehend als PDF-Dokument zum Download.

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