Bereits im Herbst haben die Parlamentarier des Brandenburger Landtages über die Einführung eines Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabegesetzes für Neuanlagen beraten. Die geplante Abgabe wird auch als „Solar-Euro“ bezeichnet und soll zur Akzeptanzstärkung sowie Strukturentwicklung in den Standortkommunen beitragen. Während der 100. Sitzung des Landtages ist nun die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Energie zum Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabegesetz beschlossen worden. Kurz zusammengefasst gelten für PV-Freiflächenanlagen, die nach dem 31.12.2024 in Betrieb genommen werden, folgende Regelungen:
- PV-Freiflächenanlagen mit einer installierten Leistung > 1 MW sind abgabepflichtig
- die Abgabe beträgt 2.000 Euro pro Jahr und pro MW installierter Leistung
- die Abgabe ist bis zum 30. April des Folgejahres an die Standortkommune abzuführen
- die Abgabe ist für die Jahre der In- und Außerbetriebnahme anteilig zu entrichten.
Das Gesetz tritt am 01. Februar 2024 in Kraft.
Die vollständige Beschlussempfehlung finden Sie nachstehend als PDF-Dokument zum Download.