Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie in Brandenburg hat mit Unterstützung der Investitionsbank des Landes Brandenburg ein weiteres Förderprogramm zum Ausbau der erneuerbaren Energien aufgelegt. Mithilfe des Förderangebots sollen die energiebedingten CO2-Emissionen gesenkt und der Ausbau der erneuerbaren Energien im Sinne der Energiestrategie 2040 fortgesetzt werden.
Fördermittel können sowohl kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sowie Großunternehmen wie zum Beispiel Stadtwerke und Versorger beantragen. Gefördert werden Projekte im Bereich Floating-PV, Agri-PV und Investitionen in Tiefengeothermieanlagen. Im Detail gelten folgende Vorhaben als förderfähig:
- Floating-PV-Anlagen auf künstlichen Gewässern
- Agri-PV-Anlagen auf parallel genutzten landwirtschaftlichen Flächen (Ausnahme: Flächen unter Gewächshäusern, brachliegende u. stillgelegte Flächen, Flächen zur Gras- und Grünfuttergewinnung, Dauergrün- und Dauerweideland sowie Moor- und Naturschutzgebiete)
- Investitionen für Tiefengeothermieanlagen und die dazugehörigen Bohrungen (Ausnahme: Erkundungsbohrungen)
Die Bagatellgrenze der zuwendungsfähigen Ausgaben liegt bei 200.000 Euro pro Vorhaben. Weitere Informationen zum Förderangebot finden Sie unter dem nachstehend aufgeführten Link.
Die BDEW-Landesgruppe Berlin/Brandenburg erkennt die Bemühungen der Landesregierung in Brandenburg zur Förderung des Erneuerbaren-Ausbaus und das Bewusstsein für den damit verbundenen Investitionsbedarf an.
Aus Sicht der Branche sind die Förderkriterien zum PV-Ausbau, insbesondere bei Floating-PV-Projekten, sehr eng gefasst, sodass abzuwarten bleibt, ob die bereitgestellten Mittel tatsächlich abgerufen werden können. Im Hinblick auf den Ausbau der Tiefengeothermie ist klarzustellen, dass finanzielle Unterstützungsangebote nicht alle Planungsunsicherheiten heilen können. Vielmehr müssen Förderangebote mit zeitgemäßen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Planung und Genehmigung der Vorhaben sowie eine entsprechende personelle Ausstattung der zuständigen Behörden mitgedacht werden.