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För­der­pro­gramm „Er­neu­er­ba­re Energien Bran­den­burg“ startet

Zuschüsse für Floating-, Agri-PV und Tie­fen­geo­ther­mie

Das Mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft, Arbeit und Energie in Bran­den­burg hat mit Un­ter­stüt­zung der In­ves­ti­ti­ons­bank des Landes Bran­den­burg ein weiteres För­der­pro­gramm zum Ausbau der er­neu­er­ba­ren Energien aufgelegt. Mithilfe des För­der­an­ge­bots sollen die en­er­gie­be­ding­ten CO2-Emis­sio­nen gesenkt und der Ausbau der er­neu­er­ba­ren Energien im Sinne der En­er­gie­stra­te­gie 2040 fort­ge­setzt werden.

För­der­mit­tel können sowohl kleine und mittlere Un­ter­neh­men der ge­werb­li­chen Wirt­schaft, sowie Groß­un­ter­neh­men wie zum Beispiel Stadt­wer­ke und Versorger be­an­tra­gen. Gefördert werden Projekte im Bereich Floa­ting-PV, Agri-PV und In­ves­ti­tio­nen in Tie­fen­geo­ther­mie­an­la­gen. Im Detail gelten folgende Vorhaben als för­der­fä­hig:

  • Floa­ting-PV-An­la­gen auf künst­li­chen Gewässern
  • Agri-PV-An­la­gen auf parallel genutzten land­wirt­schaft­li­chen Flächen (Ausnahme: Flächen unter Ge­wächs­häu­sern, brach­lie­gen­de u. still­ge­leg­te Flächen, Flächen zur Gras- und Grün­fut­ter­ge­win­nung, Dau­er­grün- und Dau­er­wei­de­land sowie Moor- und Na­tur­schutz­ge­bie­te)
  • In­ves­ti­tio­nen für Tie­fen­geo­ther­mie­an­la­gen und die da­zu­ge­hö­ri­gen Bohrungen (Ausnahme: Er­kun­dungs­boh­run­gen)

Die Ba­ga­tell­gren­ze der zu­wen­dungs­fä­hi­gen Ausgaben liegt bei 200.000 Euro pro Vorhaben. Weitere In­for­ma­tio­nen zum För­der­an­ge­bot finden Sie unter dem nach­ste­hend auf­ge­führ­ten Link.

Die BDEW-Lan­des­grup­pe Berlin/Bran­den­burg erkennt die Be­mü­hun­gen der Lan­des­re­gie­rung in Bran­den­burg zur Förderung des Er­neu­er­ba­ren-Aus­baus und das Be­wusst­sein für den damit ver­bun­de­nen In­ves­ti­ti­ons­be­darf an.
Aus Sicht der Branche sind die För­der­kri­te­ri­en zum PV-Ausbau, ins­be­son­de­re bei Floa­ting-PV-Pro­jek­ten, sehr eng gefasst, sodass ab­zu­war­ten bleibt, ob die be­reit­ge­stell­ten Mittel tat­säch­lich abgerufen werden können. Im Hinblick auf den Ausbau der Tie­fen­geo­ther­mie ist klar­zu­stel­len, dass fi­nan­zi­el­le Un­ter­stüt­zungs­an­ge­bo­te nicht alle Pla­nungs­un­si­cher­hei­ten heilen können. Vielmehr müssen För­der­an­ge­bo­te mit zeit­ge­mä­ßen recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen für die Planung und Ge­neh­mi­gung der Vorhaben sowie eine ent­spre­chen­de per­so­nel­le Aus­stat­tung der zu­stän­di­gen Behörden mit­ge­dacht werden.

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