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Bran­den­burg ver­öf­fent­licht Ver­ord­nung zur kom­mu­na­len Wär­me­pla­nung

„Ver­ord­nung über die Zu­stän­dig­keit und das ver­ein­fach­te Verfahren“ macht in­ter­kom­mu­na­le Wär­me­pla­nung in Gemeinden mit weniger als 10.000 Ein­woh­nern möglich

Mit der Ver­ord­nung über die Zu­stän­dig­kei­ten und das ver­ein­fach­te Verfahren im Bereich der kom­mu­na­len Wär­me­pla­nung (Bran­den­bur­gi­sche Wär­me­pla­nungs­ver­ord­nung - BbgWPV) hat das Land einen Rahmen für die Wär­me­pla­nung in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner*innen am 01.01.2024 ge­schaf­fen. Was wurde geregelt:

  • Pla­nungs­ver­ant­wort­li­che Stelle sind die Gemeinden im Bun­des­land
  • das Lan­des­mi­nis­te­ri­um für Energie ist für die Über­wa­chung zur Vorlage einer Wär­me­pla­nung durch die Gemeinden zuständig
  • Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner*innen am 01.01.2024 können die Wär­me­pla­nung im ver­ein­fach­ten Verfahren auf­stel­len
  • das ver­ein­fach­te Verfahren schafft Er­leich­te­run­gen bei der Par­ti­zi­pa­ti­on einzelner Sta­ke­hol­der sowie bei An­for­de­run­gen an die De­tail­tie­fe der Planung
  • eine in­ter­kom­mu­na­le Wär­me­pla­nung mehrerer Gemeinden ist auf Basis öf­fent­lich-recht­li­cher Verträge möglich.

Den voll­stän­di­gen Ver­ord­nungs­text können Sie in dem nach­ste­hend bei­ge­füg­ten Dokument einsehen.

Die im BDEW zu­sam­men­ge­schlos­se­nen Un­ter­neh­men haben in den ver­gan­ge­nen Jahren immer wieder die Bedeutung des Schutzes kri­ti­scher In­fra­struk­tu­ren her­vor­ge­ho­ben und bleiben dazu im Dialog mit dem Land Bran­den­burg. Die Energie- und Was­ser­wirt­schaft wird die Prozesse zur Wär­me­pla­nung im Rahmen ihrer Mög­lich­kei­ten unter Wahrung der Da­ten­si­cher­heit bzw. dem Schutz kri­ti­scher In­fra­struk­tu­ren un­ter­stüt­zen.

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