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Brandenburg veröffentlicht Verordnung zur kommunalen Wärmeplanung

„Verordnung über die Zuständigkeit und das vereinfachte Verfahren“ macht interkommunale Wärmeplanung in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern möglich

Mit der Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung - BbgWPV) hat das Land einen Rahmen für die Wärmeplanung in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner*innen am 01.01.2024 geschaffen. Was wurde geregelt:

  • Planungsverantwortliche Stelle sind die Gemeinden im Bundesland
  • das Landesministerium für Energie ist für die Überwachung zur Vorlage einer Wärmeplanung durch die Gemeinden zuständig
  • Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner*innen am 01.01.2024 können die Wärmeplanung im vereinfachten Verfahren aufstellen
  • das vereinfachte Verfahren schafft Erleichterungen bei der Partizipation einzelner Stakeholder sowie bei Anforderungen an die Detailtiefe der Planung
  • eine interkommunale Wärmeplanung mehrerer Gemeinden ist auf Basis öffentlich-rechtlicher Verträge möglich.

Den vollständigen Verordnungstext können Sie in dem nachstehend beigefügten Dokument einsehen.

Die im BDEW zusammengeschlossenen Unternehmen haben in den vergangenen Jahren immer wieder die Bedeutung des Schutzes kritischer Infrastrukturen hervorgehoben und bleiben dazu im Dialog mit dem Land Brandenburg. Die Energie- und Wasserwirtschaft wird die Prozesse zur Wärmeplanung im Rahmen ihrer Möglichkeiten unter Wahrung der Datensicherheit bzw. dem Schutz kritischer Infrastrukturen unterstützen.

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