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Stellungnahme zur Neufassung des Katastrophenschutzgesetzes von Berlin

Stellungnahme der Landesgruppe Berlin/Brandenburg zum Entwurf zur Novellierung des „Gesetz über die Gefahrenabwehr bei Katastrophen (Katastrophenschutzgesetz - KatSG)“ für das Land Berlin - Vorsorgeverpflichtungen der Betreiber Kritischer Infrastrukturen.

Die in der BDEW-Landesgruppe Berlin/Brandenburg zusammengeschlossenen Unternehmen unterstützen die Absicht der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, das „Gesetz über die Gefahrenabwehr bei Katastrophen (Katastrophenschutzgesetz - KatSG)“ vom 11. Februar 1999 zu novellieren und an konkrete Schadenslagen anzupassen, wobei auf Bundesebene bereits die Vorgaben und Anforderungen an Kritische Infrastruktur (Kritis) in der BSI-KritisV geregelt sind, so dass die landesspezifischen Vorgaben hieran angelehnt werden sollten.

Vor dem Hintergrund einer zunehmenden heterogenen Netztopologie mit dezentralen Einspei-sungen und vielfältigen Akteuren, stellt die Energie- und Wasserwirtschaft sich den regulatori-schen Anforderungen und den damit verbundenen Herausforderungen, um eine ganzjährige vollumfängliche Versorgung der Berliner Bevölkerung sicherzustellen. Damit diese Daseinsvor-sorge jederzeit in einer Krisen- oder sogar Katastrophensituation wahrgenommen werden kann, ist es eine zentrale Forderung der BDEW Landesgruppe Berlin/Brandenburg, dass Meldepflich-ten keine Einbahnstraßen sein dürfen und die Rechte und Pflichten für Betreiber kritischer Inf-rastrukturen ausgewogen umgesetzt werden.

Der vorliegende Entwurf der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist aus unserer Sicht auf einer umfassenden fachlichen Expertise des Landes Berlin gegründet. Wichtig erscheint uns jedoch, dass die gesetzliche Grundlage der beiden angrenzenden Bundesländer Berlin und Brandenburg harmonisiert wird, da die in Berlin betroffenen Betreiber der kritischen Infrastruk-turen länderübergreifende verzweigte Netzstrukturen zur Versorgungssicherheit vorhalten. Durch die Zunahme von regionalen Extremwetterlagen scheint es aus unserer Sicht zielfüh-rend, sich seitens der Senatsverwaltung dem „Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Kata-strophenschutzgesetz - BbgBKG)“ stärker anzupassen, da dies insbesondere den überregio-nalen Energieversorgern und Netzbetreibern in den Melde-/Abstimmungs- und Informations-prozessen einen routinierteren Umgang im Schadensfall ermöglicht. Da insbesondere der Energiesektor eine Schlüsselrolle für das Funktionieren der übrigen KRITIS-Sektoren hat, ist es unverzichtbar, diese Funktionalität im Kontext beider Länder in einer gesetzlich harmoni-sierten Form abzubilden.

Nachstehend finden Sie den vollständigen Text der Stellungnahme der Landesgruppe Berlin/Brandenburg des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. vom 30. Januar 2019 als PDF-Dokument.

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